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Pflicht zur E-Rechnung in Belgien

Seit dem 1. Januar 2026 sind alle MwSt.-pflichtigen Unternehmen in Belgien verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen (Peppol BIS 3.0) für B2B-Transaktionen zu senden und zu empfangen. Dies ist im Gesetz vom 6. Februar 2024 geregelt.

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-01

2026-01-01

Gilt seitB2B senden und empfangen — alle MwSt.-pflichtigen Unternehmen

Pflicht zur B2B E-Rechnung gestartet

Alle MwSt.-pflichtigen Unternehmen in Belgien müssen strukturierte E-Rechnungen (Peppol BIS 3.0) für B2B-Transaktionen senden und empfangen — über einen zertifizierten Peppol Access Point oder die Mercurius-Plattform.

FOD Financiën — Wet van 6 februari 2024 (BS 20 februari 2024)

Häufig gestellte Fragen

Welches Format ist in Belgien vorgeschrieben?

Peppol BIS 3.0 (UBL 2.1), übermittelt über das Peppol-Netzwerk. Rechnungen werden über einen zertifizierten Peppol Access Point oder die Regierungsplattform Mercurius ausgetauscht.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmen?

Ja. Die Pflicht gilt für alle MwSt.-pflichtigen Unternehmen unabhängig von der Größe. Es gibt keine Ausnahmen auf Basis des Umsatzes oder der Unternehmensgröße.

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