Pflicht zur E-Rechnung in Belgien
Seit dem 1. Januar 2026 sind alle MwSt.-pflichtigen Unternehmen in Belgien verpflichtet, strukturierte E-Rechnungen (Peppol BIS 3.0) für B2B-Transaktionen zu senden und zu empfangen. Dies ist im Gesetz vom 6. Februar 2024 geregelt.
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-01
2026-01-01
Pflicht zur B2B E-Rechnung gestartet
Alle MwSt.-pflichtigen Unternehmen in Belgien müssen strukturierte E-Rechnungen (Peppol BIS 3.0) für B2B-Transaktionen senden und empfangen — über einen zertifizierten Peppol Access Point oder die Mercurius-Plattform.
FOD Financiën — Wet van 6 februari 2024 (BS 20 februari 2024)
Häufig gestellte Fragen
Welches Format ist in Belgien vorgeschrieben?▼
Peppol BIS 3.0 (UBL 2.1), übermittelt über das Peppol-Netzwerk. Rechnungen werden über einen zertifizierten Peppol Access Point oder die Regierungsplattform Mercurius ausgetauscht.
Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmen?▼
Ja. Die Pflicht gilt für alle MwSt.-pflichtigen Unternehmen unabhängig von der Größe. Es gibt keine Ausnahmen auf Basis des Umsatzes oder der Unternehmensgröße.
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