AnsichtErstellenValidierenPreiseKonto
E-Invoice Viewer
ENDEFRNL
Alle Länder im Überblick/🇩🇪 DE
🇩🇪

E-Rechnungspflicht in Deutschland

Das Wachstumschancengesetz (2024) hat die E-Rechnungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze nach § 14 UStG eingeführt. Die Pflicht wird in mehreren Phasen umgesetzt: zunächst der Empfang, dann die Ausstellung.

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-01

2025-01-01

Gilt seitB2B receive — alle Unternehmen

Empfangspflicht für E-Rechnungen

Alle in Deutschland ansässigen Unternehmen müssen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD/Factur-X) für inländische B2B-Umsätze zu empfangen und zu verarbeiten.

§ 14 Abs. 1 UStG — Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108)

2027-01-01

GeplantB2B issue — Großunternehmen (Vorjahresumsatz > 800.000 €)

Ausstellungspflicht für Großunternehmen

Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellen. Übergangsregelungen für EDI-Verfahren bis Ende 2027.

§ 14 Abs. 3 UStG — Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108)

2028-01-01

GeplantB2B issue — alle Unternehmen

Ausstellungspflicht für alle Unternehmen

Alle deutschen Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellen. Kleinunternehmen ohne MwSt.-Ausweis sind von der Ausstellungspflicht befreit.

§ 14 Abs. 3 UStG — Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108)

Häufig gestellte Fragen

Welche Formate sind für die deutsche E-Rechnungspflicht zugelassen?▼

Zugelassen sind alle EN 16931-konformen Formate: XRechnung (UBL und CII), ZUGFeRD 2.x (Profile COMFORT und höher), Factur-X. PDFs ohne eingebettetes XML gelten als sonstige Rechnung, nicht als E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG.

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer?▼

Die Empfangspflicht gilt seit Januar 2025 für alle Unternehmen im Inland. Die Ausstellungspflicht gilt auch für Kleinunternehmer (ab 2028), allerdings nur für MwSt.-pflichtige Umsätze — Kleinunternehmer ohne MwSt.-Ausweis (§ 19 UStG) sind von der Ausstellungspflicht befreit.

Was ist mit grenzüberschreitenden Rechnungen?▼

Die deutsche E-Rechnungspflicht nach § 14 UStG gilt nur für inländische B2B-Umsätze — Lieferungen und Leistungen zwischen deutschen Unternehmen mit inländischer Leistungserbringung. Grenzüberschreitende Umsätze und B2C-Umsätze sind ausgenommen.

Was gilt während der Übergangsfristen für EDI-Verfahren?▼

Unternehmen, die bereits EDI-Verfahren (nach EDIFACT oder ähnlich) verwenden, können diese bis zum 31. Dezember 2027 weiter nutzen, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt. Ab 2028 ist die Umstellung auf EN 16931-konforme Formate verpflichtend.

Wo kann ich XRechnungen empfangen?▼

Bundesbehörden empfangen XRechnungen über das Zentrale Rechnungseingangsportal (ZRE) oder OZG-RE. Unternehmen benötigen eine eigene Infrastruktur (ERP-System, spezialisiertes E-Rechnungs-Tool oder Dienstleister). Unser Browser-Viewer ermöglicht das sofortige manuelle Öffnen und Prüfen empfangener E-Rechnungen.

E-Rechnung bereits erhalten?

Öffnen Sie sie kostenlos in unserem Browser-Viewer — kein Upload.

E-Rechnung öffnen →
← Alle Länder im Überblick