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BR-10: Postanschrift des Käufers fehlt

Die Rechnung enthält überhaupt keine Postanschrift des Käufers (BG-8) — das Gegenstück zu BR-8 auf Käuferseite. Die Adressgruppe selbst fehlt, getrennt vom Ländercode (BT-55, geprüft durch BR-11), der ein Unterfeld dieser Gruppe ist.

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-22

Betroffenes Feld

BG-8 Postanschrift des Käufers / cac:PostalAddress (UBL, unter cac:AccountingCustomerParty/cac:Party) / ram:PostalTradeAddress (CII, unter ram:BuyerTradeParty)

Ursache

Der Kundendatensatz enthält keine strukturierte Adresse — häufig bei schnell angelegten oder ohne Feldvalidierung importierten Kunden — oder der Export bildet die Adresse nur in ein Freitextfeld ab, das die erwartete Gruppe nie füllt.

Lösung

Fügen Sie die vollständige Adressgruppe bei der Käuferpartei hinzu: mindestens den Ländercode (BT-55), idealerweise auch Stadt und Postleitzahl. In UBL unter cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress, in CII unter ram:BuyerTradeParty/ram:PostalTradeAddress.

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Gesetzliche Grundlage

Häufig gestellte Fragen

Gilt BR-10 auch für Privatkunden?

Ja. EN 16931 verlangt eine Postanschrift des Käufers unabhängig davon, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt.

Worin unterscheidet sich das von BR-11?

BR-10 prüft, ob die Adressgruppe existiert; BR-11 prüft, ob der Ländercode (BT-55) innerhalb dieser Gruppe vorhanden ist. Beheben Sie BR-10 immer vor BR-11 — ohne Adressgruppe kann der Ländercode ohnehin nicht vorhanden sein.

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