E-Rechnungsausstellungspflicht ab Januar 2027
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen in Deutschland mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € strukturierte E-Rechnungen für alle inländischen B2B-Umsätze ausstellen. Dies ist Phase 2 der deutschen E-Rechnungspflicht nach § 14 UStG — die Empfangspflicht besteht bereits seit Januar 2025.
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-01
2025-01-01
Empfangspflicht für E-Rechnungen
Alle deutschen Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X) für inländische B2B-Umsätze empfangen und verarbeiten können.
§ 14 Abs. 1 UStG — Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108)
2027-01-01
Ausstellungspflicht für Großunternehmen
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellen. Übergangsregelung für bestehende EDI-Verfahren bis 31. Dezember 2027.
§ 14 Abs. 3 UStG — Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108)
2028-01-01
Ausstellungspflicht für alle Unternehmen
Alle deutschen Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellen.
§ 14 Abs. 3 UStG — Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108)
Häufig gestellte Fragen
Gilt die 800.000-€-Grenze für mich?▼
Die Grenze bezieht sich auf den Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahres (2026). Liegt Ihr Umsatz 2026 über 800.000 €, sind Sie ab 1. Januar 2027 zur Ausstellung verpflichtet. Maßgeblich ist der steuerpflichtige Umsatz i.S.d. § 14 Abs. 3 UStG.
Welche Formate sind für die Ausstellung zugelassen?▼
Alle EN 16931-konformen Formate: XRechnung (UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII), ZUGFeRD 2.x (Profil COMFORT oder höher) und Factur-X. Einfache PDFs ohne eingebettetes XML gelten nicht als E-Rechnungen im Sinne des § 14 UStG.
Was gilt für bestehende EDI-Prozesse?▼
Unternehmen, die bereits EDI-Verfahren (EDIFACT o.ä.) nutzen, können diese bis 31. Dezember 2027 weiterführen, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt. Ab 2028 ist die Umstellung auf EN 16931-konforme Formate verpflichtend.
Was muss ich vor Januar 2027 tun?▼
Prüfen Sie, ob Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Software XRechnung oder ZUGFeRD ausgeben kann. Testen Sie Ihre Ausgangsrechnungen mit dem kostenfreien Validator gegen die XRechnung-Regeln. Klären Sie mit Ihrem Steuerberater die Übergangslösung für EDI-Verfahren.
Was, wenn mein Kunde keine E-Rechnungen empfangen kann?▼
Seit Januar 2025 sind alle deutschen Unternehmen gesetzlich verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen. Kann Ihr Kunde dies nicht, liegt die Nichtkonformität beim Kunden — nicht bei Ihnen als Aussteller.
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