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E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen — ab Januar 2028

Ab dem 1. Januar 2028 müssen alle deutschen Unternehmen strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellen, unabhängig von Größe oder Umsatz. Eine Ausnahme gilt für Kleinunternehmer ohne MwSt.-Ausweis (§ 19 UStG). Damit schließt Deutschland das dreistufige E-Rechnungs-Rollout nach § 14 UStG ab.

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-01

2025-01-01

Gilt seitB2B Empfang — alle Unternehmen

Empfangspflicht für E-Rechnungen

Alle deutschen Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.

§ 14 Abs. 1 UStG — Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108)

2027-01-01

BevorstehendB2B Ausstellung — Großunternehmen (> 800.000 € Vorjahresumsatz)

Ausstellungspflicht für Großunternehmen

Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € müssen strukturierte E-Rechnungen ausstellen.

§ 14 Abs. 3 UStG — Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108)

2028-01-01

GeplantB2B Ausstellung — alle Unternehmen

Ausstellungspflicht für alle Unternehmen

Alle deutschen Unternehmen müssen strukturierte E-Rechnungen für inländische B2B-Umsätze ausstellen. Ausnahme: Kleinunternehmer ohne MwSt.-Ausweis (§ 19 UStG) sind von der Ausstellungspflicht befreit.

§ 14 Abs. 3 UStG — Wachstumschancengesetz (BGBl. 2024 I Nr. 108)

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Pflicht auch für Kleinunternehmer (§ 19 UStG)?▼

Kleinunternehmer, die keine MwSt. ausweisen (§ 19 UStG), sind von der Ausstellungspflicht ausgenommen. Die Empfangspflicht besteht jedoch für alle Unternehmen seit Januar 2025.

Gilt die Pflicht auch für B2C-Rechnungen und grenzüberschreitende Rechnungen?▼

Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für inländische B2B-Umsätze — Lieferungen und Leistungen zwischen deutschen Unternehmen. B2C und grenzüberschreitende Umsätze sind ausgenommen.

Welche Formate sind ab 2028 zugelassen?▼

Alle EN 16931-konformen Formate: XRechnung (UBL 2.1 oder CII), ZUGFeRD 2.x (Profil COMFORT oder höher) und Factur-X. Ab 2028 sind EDI-Verfahren ohne EN 16931-Konformität nicht mehr zulässig.

Was muss ich bis 2028 vorbereiten?▼

Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Software E-Rechnungen im EN 16931-Format ausgeben kann. Testen Sie Ihre Ausgaberechnungen mit dem Batch-Validator. Schulen Sie Ihre Buchhaltung im Umgang mit strukturierten E-Rechnungen.

Kann ich als KMU bereits früher beginnen?▼

Ja — und es wird empfohlen, nicht bis Januar 2028 zu warten. Seit Januar 2025 können alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen empfangen; technisch ist der Versand für viele schon jetzt möglich. Frühere Umstellung reduziert den Zeitdruck und erlaubt ausreichend Testzeit.

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